Die Behandlung opioidabhängiger Menschen im Justizvollzug stellt einen zentralen Bestandteil der suchtmedizinischen Versorgung dar und orientiert sich am Äquivalenzprinzip.[1] Demnach haben Inhaftierte Anspruch auf eine medizinische Behandlung, die in Umfang und Qualität der Versorgung außerhalb des Vollzugs entspricht und alle etablierten Therapieformen einschließt[1] – darunter auch die Substitutionstherapie als evidenzbasierten Behandlungsansatz[2]. Neben der gesundheitlichen und psychosozialen Stabilisierung während der Haftzeit kommt der strukturierten Vorbereitung einer kontinuierlichen Weiterbehandlung nach der Entlassung eine wesentliche Bedeutung zu[3]. Eine aktuelle, nicht repräsentative Umfrage unter suchtmedizinisch tätigen Ärzt:innen im Justizvollzug[4] liefert Einblicke in die therapeutische Praxis.
An der Umfrage beteiligten sich insgesamt 52 Ärzt:innen, die 63 Justizvollzugsanstalten (JVAs) in Deutschland betreuen. Die meisten Teilnehmenden waren in Bayern und Hessen tätig (Abbildung 1). 92 % der Befragten (n = 48) gaben an, eine Substitutionsbehandlung anzubieten. Unter den substituierenden Ärzt:innen wurde am häufigsten eine Tätigkeit in angestellter Position innerhalb der jeweiligen Einrichtung genannt (70 %, n = 34). Darüber hinaus gaben 7 Teilnehmende an, als Honorarärzt:innen tätig zu sein, und 4, die Substitution (auch) telemedizinisch durchzuführen; diese Versorgungsform wurde vor allem für Baden-Württemberg angegeben. (Mehrfachnennungen waren möglich.)
Die Angaben zur Anzahl der behandelten Patient:innen zeigten eine breite Spannweite. 38 % der substituierenden Ärzt:innen betreuten durchschnittlich 20 bis 50 substituierte Patient:innen, während jeweils 17 % der Befragten 10 bis 20 beziehungsweise 50 bis 100 Patient:innen versorgten.
Bei den eingesetzten Substitutionsmitteln wurden vor allem Buprenorphin, Levomethadon und Methadon genannt. Von den 30 Ärzt:innen, die Methadon einsetzten, verwendeten alle die flüssige Darreichungsform; ein:e Teilnehmer:in gab zusätzlich den Einsatz von Methadon in Tablettenform an. Levomethadon (n = 31) wurde ausschließlich in flüssiger Form angewendet.
Buprenorphin wurde von 38 Ärzt:innen eingesetzt und wies die größte Vielfalt an Darreichungsformen auf. Genannt wurden Depotpräparate (n = 34), Sublingualtabletten (n = 11), der Sublingualfilm (n = 9) sowie das Lyophilisat (n = 9). Insgesamt 19 der Befragten gaben an, mindestens zwei dieser Darreichungsformen zu verwenden. (Mehrfachnennungen waren möglich.)
Nach den aktuellen Daten des Substitutionsregisters (Stand Januar 2026), das die substitutionsgestützte Behandlung opioidabhängiger Patient:innen in Deutschland sektorenübergreifend abbildet und nicht auf den Justizvollzug beschränkt ist, entfallen die größten Anteile auf Levomethadon (38,6 %) und Methadon (32,0 %), während Buprenorphin seit mehreren Jahren einen Anteil von etwa 24 % aufweist. Im Vergleich dazu wurde Buprenorphin in der vorliegenden Umfrage von einem Großteil der befragten Ärzt:innen im Justizvollzug eingesetzt. Bei der Einordnung ist zu berücksichtigen, dass die Umfrage auf Mehrfachnennungen beruhte und die Nutzung einzelner Wirkstoffe durch die Ärzt:innen abbildete, während das Substitutionsregister Verordnungsanteile im gesamten Versorgungssystem erfasst. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse ist daher nur eingeschränkt möglich.
Ein weiterer zentraler Aspekt der Versorgung betraf die Organisation der Anschlussbehandlung nach der Haftentlassung. 43 der 48 substituierenden Ärzt:innen (90 %) gaben an, entsprechende Maßnahmen anzubieten oder zu koordinieren. Am häufigsten erfolgte dies über eine Unterstützung durch den Sozialdienst (67 %, n = 35). Darüber hinaus berichteten 10 Ärzt:innen (19 %), eine garantierte ambulante Weiterbehandlung zu organisieren, während 7 (13 %) weitere individuelle Lösungen angaben. In mehreren Fällen wurden Kombinationen dieser Angebote umgesetzt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Ergebnisse der Umfrage unterstreichen die zentrale Rolle der Substitutionsbehandlung im Justizvollzug und verdeutlichen zugleich die Bandbreite organisatorischer und therapeutischer Ansätze.
Der fachliche Austausch zwischen behandelnden Ärzt:innen kann im Kontext der suchtmedizinischen Versorgung im Justizvollzug dazu beitragen, bewährte Versorgungsansätze zu identifizieren und bestehende Strukturen weiterzuentwickeln.

Abbildung 1: Regionale Verteilung der an der Umfrage teilnehmenden Ärzt:innen (n = 52) nach Bundesländern; dargestellt ist die Anzahl der Teilnehmenden je Bundesland.
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In der suchtmedizinischen Versorgung bleibt die Weiterentwicklung pharmakologischer Optionen ein zentrales Thema – auch im Hinblick auf praktische Fragen der Anwendung, Adhärenz und Sicherheit im Versorgungsalltag.
In Deutschland sind über 160.000 Menschen opioidabhängig.[1] Die Folgen der Abhängigkeit sind für Betroffene und ihre Angehörigen weitreichend und mit erheblicher somatischer sowie psychiatrischer Komorbidität und erhöhter Mortalität verbunden. Mit einer geeigneten Substitutionstherapie können sich wirksame Auswege eröffnen. Derzeit erhalten rund 78.800 Patient:innen in Deutschland eine Substitutionstherapie. Die Opioidagonistentherapie (OAT) mit Methadon, Levomethadon oder Buprenorphin stellt die pharmakologische Standardtherapie der Opioidabhängigkeit dar.[2]
Buprenorphin ist seit vielen Jahren ein etablierter Wirkstoff in der Behandlung der Opioidabhängigkeit.[3] Der partielle μ-Opioidrezeptor-Agonist mit hoher Rezeptoraffinität[4] und einem „Ceiling-Effekt“ hinsichtlich der Atemdepression[5] weist ein günstiges Sicherheitsprofil, insbesondere im Vergleich zu Vollagonisten, auf[6] [7]. Neben sublingualen Mono- und Kombinationspräparaten (mit Naloxon) sowie Depotformulierungen wurde mit der Zulassung von Espranor® im Juli 2024[8] in Deutschland das Anwendungsspektrum um Buprenorphin als Lyophilisat zum Einnehmen erweitert.
Ein aktueller Übersichtsartikel mit dem Titel „Buprenorphine Oral Lyophilisate for Treatment of Opioid Use Disorder: Pharmacology and Clinical Efficacy“ fasst die bislang verfügbare pharmakologische und klinische Evidenz zu dieser Darreichungsform zusammen und ordnet Buprenorphin als Lyophilisat zum Einnehmen in das bestehende Spektrum der Opioidagonistentherapie ein. Die Autor:innen bewerten die neue Darreichungsform dabei als pharmakologisch plausible Weiterentwicklung etablierter Buprenorphin Präparate.
Im Mittelpunkt der pharmakologischen Betrachtung stehen die galenischen Eigenschaften der neuen Formulierung. Hervorgehoben wird insbesondere die rasche Desintegration auf der Zunge und die daraus resultierende schnellere Wirkstoffaufnahme im Vergleich zu konventionellen sublingualen Tabletten. Die bisher vorliegenden pharmakokinetischen Daten zeigen eine initial höhere systemische Buprenorphin-Exposition bei vergleichbarer Bildung des aktiven Metaboliten Norbuprenorphin. Klinisch relevante Unterschiede hinsichtlich Wirksamkeit, Retention oder Entzugssymptomatik ergaben sich in den verfügbaren Studien jedoch nicht.

Abbildung: Buprenorphin als Lyophilisat zum Einnehmen: galenische Besonderheit mit rascher Desintegration bei etabliertem Wirkmechanismus als partieller μ-Opioidrezeptor-Agonist[9].
Das Sicherheitsprofil entspricht dem der bekannten Buprenorphin Formulierungen. Schwere unerwünschte Ereignisse oder neue sicherheitsrelevante Signale wurden in den bislang publizierten Untersuchungen nicht berichtet.
Ein wesentlicher potenzieller Vorteil wird in der praktischen Handhabung gesehen: Die rasche Desintegration kann in überwachten Settings die Dauer der beaufsichtigten Einnahme verkürzen und organisatorische Abläufe in Ambulanzen, Apotheken oder im Justizvollzug erleichtern.
Gleichzeitig betonen die Autor:innen die noch begrenzte Datenlage. Die Evidenz beruht bislang auf wenigen klinischen Studien mit relativ kleinen Stichproben sowie ergänzenden pharmakokinetischen Untersuchungen. Langfristige, methodisch robuste Head-to-Head-Studien und Real-World-Daten werden als notwendig erachtet, um die klinische Positionierung dieser Darreichungsform innerhalb der OAT abschließend zu definieren.
Der vollständige Artikel „Buprenorphine Oral Lyophilisate for Treatment of Opioid Use Disorder: Pharmacology and Clinical Efficacy“ ist hier abrufbar.
Das Substitutionsregister der Bundesopiumstelle im Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dient als bundesweites Überwachungsinstrument zur Erfassung des Verschreibungsverhaltens von Substitutionsmitteln bei opioidabhängigen Patient:innen in Deutschland. Ziel ist die frühzeitige Unterbindung von Mehrfachverschreibungen und die Kontrolle suchtmedizinischer Qualifikationen der substituierenden Ärzt:innen sowie die Bereitstellung statistischer Auswertungen. Die Berichte zum Substitutionsregister erscheinen jährlich. Der aktuelle Bericht 2026 berücksichtigt Daten bis zum Stichtag 01. Juli 2025.[1]
Rückläufige Patientenzahlen, weniger Ärzt:innen: Trends und Herausforderungen der Substitutionsversorgung
In Deutschland sind über 160.000 Menschen opioidabhängig.[2] Die Folgen der Abhängigkeit sind für Betroffene und ihre Angehörigen weitreichend. Mit einer geeigneten Substitutionstherapie können sich wirksame Auswege für Betroffene öffnen. Im Bericht 2025 wurde für den Stichtag 1. Juli 2024 eine Gesamtzahl von rund 80.400 Substitutionspatient:innen ausgewiesen. Der Bericht 2026 zeigt dagegen einen weiteren Rückgang: Für den 1. Juli 2025 werden 78.800 Patient:innen gemeldet. Damit setzt sich der bereits 2025 beschriebene Trend einer leichten Abnahme nach dem pandemiebedingten Anstieg der Jahre 2020–2023 fort. Auffällig ist zudem die weiterhin hohe Dynamik im Register: Für 2025 wurden 79.200 An-, Ab- oder Ummeldungen dokumentiert (2024: 85.100).[1]
Auch die Zahl der aktiv substituierenden Ärzt:innen ist rückläufig. Während der Bericht 2025 noch 2.434 substituierende Ärzt:innen auswies, werden im aktuellen Folgebericht nur noch 2.373 Ärzt:innen gemeldet. Langfristig zeigt sich damit ein kontinuierlicher Rückgang seit Beginn der Pandemie. Der Bericht 2026 nennt als mögliche Ursachen insbesondere altersbedingtes Ausscheiden und Nachwuchsprobleme. Die Versorgung konzentriert sich zudem stärker: Rund 14 % der Ärzt:innen betreuen die Hälfte aller Patient:innen, was auf eine zunehmende Zentralisierung spezialisierter Versorgungsstrukturen hinweist. Die Konsiliarregelung bleibt relevant: 21 % der Ärzt:innen nutzten 2025 dieses Modell, behandelten jedoch nur 1,7 % der Patient:innen Damit bleibt sie ein ergänzendes, aber quantitativ begrenztes Instrument. [1]
Relevanz der Registerkontrolle und Qualitätssicherung
Eine Besonderheit des aktuellen Berichts 2026 ist die deutliche Zunahme aufgedeckter Mehrfachbehandlungen: 415 Doppelbehandlungen wurden bundesweit identifiziert und beendet (Bericht 2025: 364). Gegenüber dem Jahr 2020 entspricht dies nahezu einer Verdopplung und unterstreicht die wachsende Bedeutung des Registers als Kontrollinstrument zur Missbrauchsprävention.[1]
Kontinuität beim Einsatz der Substitutionsmittel
Die Wirkstoffverteilung zeigt Kontinuität: Levomethadon (38,6 %) und Methadon (32,0 %) dominieren weiterhin, während Buprenorphin stabil bei etwa 24 % liegt (Abb.1). In 2020 hat Levomethadon erstmals den Anteil an Methadon überschritten. Auch 2025 war Levomethadon führend (38,7 %) und dieser Trend verstetigt sich.[1]

Abb. 1: Art und Anteil der gemeldeten Substitutionsmittel (Stichtag 01.07.2025)[1]
Besonders hervorzuheben ist die Diamorphin-Substitution: 2025 wurden 1.520 Patient:innen in 18 Einrichtungen behandelt (1,9 % aller Patient:innen). Zudem traten 2025 regulatorische Anpassungen der Zugangsvoraussetzungen für die Substitutionsbehandlung einer schweren Opioidabhängigkeit mit Diamorphin in Kraft, die den Zugang erleichtern könnten. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr eine relevante strukturelle Neuerung dar und könnte sich in den nächsten Jahren auch auf die Entwicklung der Zahlen auswirken.[1]
Vergleich der Registerdaten 2025 und 2026 – auf einen Blick
Zusammenfassend zeigt der Vergleich eine moderate Reduktion sowohl der Patientenzahlen als auch der Ärzteschaft, begleitet von einer stärkeren Konzentration der Versorgung, stabilen pharmakotherapeutischen Mustern und einer intensivierten Registerfunktion zur Vermeidung von Doppelbehandlungen (Tab 1). Insgesamt bleibt das Versorgungssystem stabil, steht jedoch vor Herausforderungen hinsichtlich ärztlicher Kapazitäten und regionaler Verteilung.
Tab. 1: Vergleich der Registerdaten 2025 und 2026 anhand ausgewählter Parameter[1]

Als Betäubungsmittel (BTM) unterliegen Substitutionsmittel strengen rechtlichen Vorgaben, sodass schon kleine Formfehler ein Rezept ungültig machen können. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentationspflichten und regelmäßig angepasste Rahmenbedingungen. Die Referentin Dr. Dina Kottke, Geschäftsführerin von SubstiCare und approbierte Apothekerin, vermittelte in unserer neuen Fortbildung mit dem Titel: Korrekte Verschreibung nach BtMVV — worauf muss ich achten? praxisnahes Wissen zu Substitutionsmitteln, rechtlichen Vorgaben und praktischen Hinweisen zur korrekten Verschreibung.
Nach einer kurzen Vorstellung von SubstiCare gab Dr. Kottke zunächst einen Überblick über die aktuell wichtigsten in der Suchtversorgung eingesetzten Wirkstoffe der Opioid-Agonisten-Therapie. Neben Methadon und Levomethadon, erläuterte sie die vielseitigen Darreichungsformen von Buprenorphin und erklärte die Wirkweise von Buprenorphin/Naloxon sowie retardiertem Morphin.
Was ist bei der Verschreibung nach BtMVV zu beachten?
Ein zentraler Teil des Webinars widmete sich der Verschreibungspraxis von Betäubungsmitteln. Das BTM-Rezept gilt als „Königsklasse“, da es besonders strengen Anforderungen unterliegt: Es besteht aus drei Teilen (Durchschlag für die Arztpraxis, ein Teil für die Apotheke, ein Abrechnungsbeleg für die Krankenkasse), ist 7+1 Tage gültig und erfordert exakte Angaben zu Patientendaten, Dosierung und Sonderkennzeichen (S, Substitution; ST, Take-Home-Verschreibung). Fehler führen schnell zur Ungültigkeit. Zudem schreibt §17 BtMG eine lückenlose Dokumentation von Beständen und Abgaben vor. Dr. Kottke stellte in ihrem Vortrag einige Beispiele vor und erläuterte anhand dieser wichtige Punkte, die es beim Ausfüllen von BTM-Rezepten und der Dokumentation von Zugängen, Abgaben und Beständen zu beachten gilt.
Welche rechtlichen Neuerungen gibt es in der Verschreibung von Substitutionsmitteln?
Zum Abschluss gab Dr. Kottke einen kurzen Überblick über aktuelle Neuerungen der Rechtslage, welche die Verschreibung von Substitutionsmittel betreffen:
Das Webinar bot kompakte, praxisnahe Informationen zur Substitutionstherapie, rechtlichen Vorgaben und pharmakologischem Hintergrund von Substitutionsmitteln. Dr. Kottke betonte die Bedeutung von sorgfältiger Dokumentation und patientenzentrierter Versorgung. Die Fortbildung ist mit 2 CME-Punkten zertifiziert und als On-Demand-Video mit anschließender Lernleistungskontrolle hier auf unserer Fortbildungsplattform Ethypharm insiders verfügbar.
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